Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen

Leistungsbeschreibung

Leistungen der Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.

 

Hilfen in anderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (Hauswirtschaftshilfe),
  • Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz) oder
  • Blindenhilfe.

Teaser

Hilfe in anderen Lebenslagen kann zum Beispiel beantragen, wer auf Grund von Krankheit, Behinderung oder besonderer sozialer Schwierigkeiten auf finanzielle Hilfe angewiesen ist.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Von Fall zu Fall sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Rechtsgrundlage

§§ 70 - 74 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Platzhalter

Frau Räther

Grundsicherung (S - Z), Hilfe zum Lebensunterhalt (S - Z), Sonstige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (S - Z), Wohngeld (P-Z), Asylbewerberleistungen (M-Z)

Platzhalter

Herr Sturm

Wohngeld (A-O), Hilfe zum Lebensunterhalt (A-R), Grundsicherung (A-R), sonstige Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (A-R), Asylbewerberleistungen (A-L)

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